FRANÇAIS  
AHV
Präsentation


Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und die Invalidenversicherung (IV) bilden die erste der drei Säulen des Eidgenössischen Vorsorgekonzeptes. Es handelt sich um obligatorische Volksversicherungen welchen jede in der Schweiz wohnhafte Person unterstellt ist. Von einheitlichen Rechtsvorschriften geregelt, erfolgt ihre Verwaltung jedoch dezentralisiert durch Vermittlung der eidgenössischen, kantonalen sowie beruflichen und überberuflichen Ausgleichskassen.

Die Ausgleichskasse "Uhrenindustrie" wurde 1947 für seine Mitglieder und deren Arbeitnehmer(innen) durch die ehemalige Schweizerische Uhrenkammer und ihren verwandten Industriezweigen gegründet.

Im Anschluss an die am 1. Januar 1983 erfolgte Fusion der Schweizerischen Uhrenkammer mit dem Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie, setzt jede Mitgliedschaft an unsere Institution gemäss den Bestimmungen des Art. 64 AHVG obligatorisch den Beitritt an einen unserer beiden Gründerverbände voraus :

La Convention patronale de l'industrie horlogère suisse (CP)
Der Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie (FH)

oder an eine der Arbeitgeber- und/oder sektoriellen Organisationen, welche ihnen angeschlossen ist.

Die Zentralverwaltung und seine fünf Agenturen bieten ihren Mitgliedern eine umfassende und kompetente Beratung im Bereich der AHV/IV/EO und integrieren sich gleichzeitig in die ganze Dienstleistung welche die Uhren-Arbeitgeberverbände Ihren angeschlossenen Mitgliedern anbieten.