FRANÇAIS  
FAK
Präsentation


Familienzulagen

Die Familienzulagen sind dazu bestimmt, die zusätzlichen Auslagen der Familie teilweise zu decken. In unserer ALFA Kasse werden sie in Form von Kinderzulagen oder Ausbildungszulagen, Ergängzungs-Kinderzulagen/Ausbilldungszulagen und Geburts-/Adoptionszulagen ausbezahlt. Die Beträge und Gewährungsbedingungen werden einerseits vom eidgenössischen Gesetzgeber und den politischen Behörden des Wohnsitzkantons des Arbeitgebers bestimmt und andererseits von den statutarischen und reglementarischen Bestimmungen unserer "ALFA Kasse". Die Familienzulagen, welche Gegenstand des Bundesgesetzes und kantonaler Gesetze sind, werden gemäss diesen Gesetzen gewährt und aufgrund unserer eigenen Bestimmungen wenn diese günstiger sind.

Unter Ausnahme von höheren kantonalen Zulagen, gewährt unsere Kasse den Arbeitnehmern seiner Mitglieder die folgenden Leistungen :

Geburts- und Adoptionszulage
SFr.
1'000.-
pro Kind
Kinderzulage
SFr.
200.-
pro Monat
Ausbildungszulage
SFr.
250.-
pro Monat
Ergänzungs-Kinderzulage/Ausbildugszulage SFr.
30.-
pro Monat

Die gesetzlichen / statutarischen Beiträge werden generell auf der AHV-Lohnsumme erhoben. Mit Ausnahme des Kantons Wallis, in welchem die Arbeitnehmer an der Finanzierung der Familienzulagen mit 0,3 % beteiligt sind, gehen die ALFA Beiträge ausschliesslich zu Lasten der Arbeitgeber. Gemäss Beschluss der Delegiertenversammlung unserer Kasse beträgt der statutarische Beitragssatz für die in 9 Kantonen niedergelassenen Mitglieder gegenwärtig

2,20 % der der AHV Beitragspflicht unterstellten Einkommen

Damit jedoch die sich über die statutarischen Zulagen der Kasse hinaus erhebenden gesetzlichen Leistungen (Zuschläge) finanziert werden können, entrichten die Arbeitgeber der zehn nachstehend aufgeführten Kantone höhere gesetzliche / statutarische Beiträge :

Bern
2,30 %
Freiburg
2,60 %
Genf
2,40 %
Jura
3,10 %
Luzern
2,40 %
Neuenburg
2,516 %
(wovon 0,056 für FFPP + 0,16 % für LAE))
Obwalden
2,30 %
Tessin
2,40 %
Wallis
3,90 %
(wovon 0,3 % zu Lasten der Arbeitnehmer)
Waadt
2,60 %

Zum Ausgleich der Lasten, die aus der Bezahlung der Löhne an die Arbeiternehmer der Uhren- und mikrotechnischen Industrien während des obligatorischen schweizerischen Militärdienstes und bei Mutterschaft entstehen, wird dem Arbeitgeber eine zusätzliche Entschädigung ausbezahlt. Diese entspricht der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Tages-Erwerbseinkommen und der von der Bundesrechtlichen Erwerbseratzordnung (EO) ausgerichteten Entschädigung und die eventuellen ergänzenden kantonalen Regelungen. Die Finanzierung dieser Entschädigungen ist im obenaufgeführten "ALFA Beitragssatz" eingeschlossen.

Aufgrund der eidgenössischen Familienzulagenordnung (FamZV) ist unsere Kasse verpflichtet über ausreichende Reserven zu verfügen, welche die Bezahlung der Zulagen garantiert. Die gesetzliche Reserve ist angemessen, wenn sein Guthaben mindestens 20 % und höchstens 100 % der jährlichen durchschnittlichen Ausgabe für die gesetzlichen Familienzulagen beträgt. Dank einer optimalen Verwaltung seiner Reserven erhebt sie keine Beiträge zur Deckung ihrer Verwaltungskosten.

1941 gegründet, ist unsere ALFA Kasse gegenwärtig in neunzehn Kantonen tätig. Man darf daher sicher betonen, dass sie ein Solidaritätselement zwischen den Zweigen der uhren- und mikrotechnischen Industrien darstellt und die von ihr erbrachten Leistungen ein bedeutender Faktor der Sozialpolitik unserer Industrien ist.